Flugverspätung

Verspätungen im Flugverkehr

die Besonderheiten auf Langstreckenflügen

Schnelle Hilfe bei Flugverspätungen und Ausfällen!

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Rundreisen sind oft mit einer längeren Anreise verbunden und enden manchmal an einem anderen Ort als sie beginnen. Zwar sind die USA weit entfernt von der EU, aber ihr Konsumentenschutz kommt dennoch zur Anwendung.

An sich regelt die EU-Fluggastrechteverordnung nur Entschädigungen, wenn die Flugreise innerhalb der Union beginnt oder endet. Island, Norwegen und die Schweiz sind dabei mitumfasst. Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass die ausführende Fluggesellschaft eine Betriebserlaubnis für die EU hat. Sobald eine Zweigniederlassung besteht, ist dieser Umstand erfüllt.

Gerade bei Urlauben in den USA überlegen sich viele wegen der günstigeren Preise, die interkontinentalen Weiterflüge direkt bei einer amerikanischen Airline zu buchen. Gedeckt von der europäischen Verordnung sind dann nur die Flüge bis zum ersten Zwischenziel in den USA. Nach einem Urteil des EuGH macht es nun allerdings einen Unterschied, wie gebucht wurde und unter Umständen kann nun auch eine Entschädigung für eine Flugverspätung Externer Link geltend gemacht werden.

Angenommen du entscheidest dich für eine Städtetour von San Francisco bis Las Vegas. Von Europa aus, bewerkstelligst du die Anreise in aller Regel mit einem Zwischenstopp. Gleiches gilt für den Rückflug. Buchst du nun sowohl Hin- als auch Rückflug als Einheit (die auch bei Gabelflügen Externer Link angenommen wird) bei einer europäischen Fluggesellschaft, bist du im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung geschützt. Selbst wenn du am Flughafen in New York mehrere Stunden auf den Weiterflug warten musst, weil der Zubringerflug von Las Vegas mit einer amerikanischen Airline Verspätung hatte.

Um das Streckennetz auszuweiten ohne eigene Flugverbindungen aufzunehmen, gibt es seit Jahren die Praxis des Code-Sharing. Du erkennst das, wenn ein Flug zwei Flugnummern hat und die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die ausführende Airline anzuführen. Bei der früheren Rechtslage waren bei der ausführenden Gesellschaft auch die Ansprüche auf Entschädigung einzubringen. Nunmehr ist diese Vorgehensweise im Sinne der leichteren Vorgehensweise für Konsumenten geändert worden: es haftet derjenige, mit dem der Vertrag geschlossen wurde. Angelehnt daran, wurde auch die Haftung beim Code-Sharing Externer Link ausgeweitet.

Ab einer Ankunftsverspätung von zumindest vier Stunden können bei Langstreckenflügen Ansprüche auf Entschädigung geltend gemacht werden.


Außergewöhnliche Umstände

Fluggesellschaften haften allerdings nur dafür, was in ihrem Einflussbereich liegt. Alles außerhalb des normalen Betriebs zählt als außergewöhnlicher Umstand. Im Laufe der letzten Jahre hat sich jedoch auch die Rechtsprechung dahingehend geändert, was denn nun noch zum normalen Betrieb zählt und was außerhalb dessen anzusiedeln ist.

Fiel bis vor einigen Jahren ein Streik noch in diese Kategorie, ist das heute Alltag. Genauso müssen Airlines mit unerwarteten Reparaturen und Wartungen rechnen und selbst wenn sich aus dieser Verzögerung eine Arbeitszeitüberschreitung ergibt und kein Ersatzpersonal verfügbar ist, fällt das noch innerhalb des Zurechenbaren.

Auf Langstreckenflügen beträgt die Entschädigung 600,- pro Person und bei dieser Summe wehren sich die Fluggesellschaften naturgemäß erst einmal. Hier hast du zwei Möglichkeiten: entweder du hast gute Nerven und scheust den Schriftverkehr mit den Rechtsabteilungen nicht oder du lässt deine Ansprüche von einer der Fluggastportale wie beispielsweise AirHelp durchsetzen.

Bei der zweiten Möglichkeit ist zwar eine geringe Provision fällig, nur hat sich erstens gezeigt, dass es hier schneller geht und zweitens auch eventuelle Prozesskosten übernommen werden.


Trotz unangenehmer Umstände den USA Urlaub genießen

Du siehst also, dass Du trotz verspäteter Flieger oder verschobener Flüge die gute Laune nicht verlieren solltest. Spätestens nach einem Blick von der Golden-Gate-Bridge und mit dem Wissen um die finanzielle Entschädigung kannst Du dem Urlaub wieder entspannt entgegen sehen.


Wichtiger Hinweis:

Die gesetzlichen Regelungen, im Bezug auf die Flugverspätungen, gelten nur für Airlines aus der europäischen Union und bei Abflügen von Flughäfen innerhalb der EU. Wenn Du dazu noch bei derselben EU-Airline den Hin- und Rückflug gebucht hast, gilt die Regelung auch beim Rückflug eines Flughafens außerhalb der EU.

Bei Flügen mit einer nicht EU-Airline gilt diese Regelung nur beim Abflug von einem Flughafen innerhalb der EU, nicht aber für den Rückflug aus z.B. den USA.

War dein Flug verspätet, überbucht oder ist ausgefallen? Prüfe jetzt, ob Dir Entschädigung zusteht Externer Link


Auf Grund der meist doch hohen Anwalts- und Gerichtskosten schrecken die meisten Urlauber auch bei massiven Verspätungen ihres Urlaubsfliegers davor zurück, um ihr Recht auf eine Entschädigung, zu kämpfen.

Das war für mich einer der Gründe dafür, über das, meiner Meinung nach, faire Angebote von "airhelp.com" zu berichten.

Die erfahrenen Reiserechts-Experten von Airhelp sorgen dafür, dass Du zu Deinem Recht kommst.
Das Kostenrisiko übernimmt Airhelp für Dich. Erst nach der Schadenersatzzahlung der Fluggesellschaft, erhalten sie eine Erfolgsprovision.


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