Tipps und Hinweise für deinen Besuch von San Francisco
Die neuen Zollbestimmungen für die USA
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Neue Freigrenzen für US-Reisende bei der Wiedereinreise in Deutschland
Die Freigrenzen für Reisende aus den USA sind seit dem 01.12.2008 auf 430 Euro pro Person erhöht worden. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der "alten" Freigrenze von 175 Euro pro Person.
Das heißt, das jeder Reisende Ware bis zum angegebenen Wert steuerabgabefrei einführen darf. Dabei ist zu beachten das sich diese Freigrenzen auf die jeweilige Person beziehen. So kann zum Beispiel ein Ehepaar bei dem ein Partner keine Ware einführt durch den Verzicht auf seinen "Zoll-Freibetrag" nicht dafür sorgen das der andere Partner z.B. eine Kamera zum Wert von 840,-Euro zollfrei einführen darf. Wie gesagt, es gibt keine "gemeinsame Freigrenze" und in einem solchen Fall müsste für die Kamera Zolleinfuhrsteuer bezahlt werden.
Wird die Freigrenze überschritten, ist der Reisende verpflichtet dies bei der Einreise dem Zollbeamten anzugeben. Dabei kommt es, wenn der gesamte Wahrenwert pro Person nicht über 700 Euro liegt, zu einer Pauschalversteuerung von 17.5%.
Liegt der Warenwert über 700 Euro pro Person, dann wird der jeweilige Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer von 7% bzw. 19% fällig. Bei Alkohol und Zigaretten kommt zusätzlich noch der gültige Verbrauchssteuersatz hinzu.
Mein Tip:
Wenn Du Gegenstände, wie z.B. einen Laptop, eine Kamera, Schmuck oder eine "teure" Uhr mit auf Deine Reise nimmst, dann solltest Du zur Vorsicht den Nachweis (z.B. die Rechnung) dafür bei Dir tragen um so zu beweisen, dass Du diese Gegenstände in Deinem "Heimatland" gekauft hast und sie nicht verzollt werden müssen. Wenn Du keine Rechnung besitzt und "auf Nummer sicher" gehen möchtest, dann kannst Du auch vor Antritt Deiner Reise bei jeder Zollstelle eine Deklaration über das Formblatt (INF3) abgeben. Das kannst Du dann gegebenenfalls bei der Widereinreise vorweisen und bist so auf der sicheren Seite.
Merke: Du alleine bist dafür zuständig den Beweis zu erbringen das Du die Ware nicht wärend Deines Urlaubs gekauft hast. Der Zollbeamte kann notfalls den Wert der Ware schätzen und daraufhin den zu zahlenden Betrag feststellen.
Strafen bei Zollvergehen:
Hierbei sei gesagt, das es zur Steuernachzahlung noch ein "Strafzuschlag" (im Falle von "Nichtanmedung") zu zahlen ist und es unter Umständen sogar bis zur Freiheitsstrafe führen kann.
Wichtige Informationen findest Du unter den folgenden Links die auf Seiten vom deutschen Zoll verweisen:
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